KOSTEN
Traditionelle Chinesische Medizin und Akupunktur
werden von der Zusatzversicherung für Komplementärmedizin übernommen. Ich bin Mitglied beim Erfahrungs Medizinischen Register/EMR, welche die Kostenübernahme der meisten komplementärmedizinischen Zusatzversicherungen gewährleisten.
Erkundigen Sie sich am besten vor der Behandlung bei Ihrer Kasse, ob Sie über eine Zusatzversicherung verfügen und welche Kosten der Behandlung darüber gedeckt werden, z. B. ob eine Jahresfranchise, ein Selbstbehalt oder ein Kostenlimit bestehen. Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.
Konditionen und Abrechnung
Mein Stundenansatz beträgt CHF 144.- und es wird im 5-Minutentakt abgerechnet. Daraus ergibt sich ein 5-Minuten-Honorar von CHF 12.00. Für die erste Sitzung müssen ca. 90 Minuten eingerechnet werden, da ein zusätzliches
Aufnahmegespräch geführt wird. Die nachfolgenden Behandlungen dauern üblicherweise zwischen 45 und 60 Minuten.
Ich bitte Sie, mich spätestens 24 Stunden im Voraus zu informieren, falls Sie vereinbarte Termine nicht wahrnehmen können. Termine welche nicht abgesagt wurden, werden zur Hälfte einer Konsultationsstunde verrechnet.
Gesundheitsreform der komplementär-medizinischen Behandlungskosten
Aufgrund der steigenden Gesundheits-und Grundversicherungskosten, habe ich mich als Naturheilpraktiker und Akupunkteur dazu entschieden ein alternatives Kosten-Angebot anzubieten. Ich erlebe immer wieder, dass Menschen
zu mir in die Konsultation oder Therapie kommen möchten, aber keine abgeschlossene Zusatzversicherung für Komplementärmedizin haben und/oder nicht über das nötige Geld verfügen Behandlungen zahlen zu können.
Menschen mit medizinisch multifaktoriellen, biopsychosozialen Beschwerden haben durch diese zusätzliche existentielle Belastung wenig oder gar nicht die Möglichkeit auf eine naturheilkundliche Therapie. Aus diesen Gründen biete ich für Menschen in und mit schwierigen Lebenssituationen eine Honorarreduktion meiner alternativmedizinischen und therapeutischen Arbeit an.
Folgende Voraussetzungen müssen für eine kostengünstigere Behandlung in meiner Praxis für Akupunktur TCM erfüllt werden:
1. Menschen die keine komplementärmedizinische Zusatzversicherung haben und aus gesundheitlichen Gründen von den Krankenkassen keine Zusatzversicherung abschliessen konnten
2. Menschen die IV-, Sozialhilfe- und Ergänzungsleistungen beziehen und dadurch am Existenzminimum leben
3. Kinder, Schüler, Lehrlinge, Studenten und Pensionierte mit Minimumrente
Um eine Preisreduktion geltend zu machen, müssen eine der drei oben genannten Voraussetzungen schriftlich belegt werden. Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, setzen sie sich doch bitte mit mir in Verbindung.